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Mannheim-Lindenhof

Beerdigung

 

Seelenbrett

 

Wenn es passiert: Der Trauerfall

Es ist oft gerade kein glücklicher Anlass, zu dem Menschen die Pfarrerin kennenlernen: Wir begegnen uns zum ersten Mal, weil ein Familienmitglied gestorben ist und die Beerdigung ansteht. Diese ersten Tage: Eine Ausnahmesituation. Dazu eine, in der es viel zu organisieren gibt.

Während die Frage der Bestattungsform meist mit dem Bestattungsinstitut besprochen wird, möchte ich mir Zeit für Sie und Ihre Trauer nehmen, und mit Ihnen über den Verstorbenen bzw. die Verstorbene sprechen. So unterschiedlich wie der Tod kommt, so verschieden erleben wir uns selbst in der Trauer. In diesem Gespräch ist auch Gelegenheit, die Gestaltung der Trauerfeier zu besprechen.

 

Machen Sie sich Gedanken über Ihre eigene Beerdigung? – Gut!

Alte Menschen möchten den Pfarrer kennenlernen, der sie einmal beerdigen wird. Jemand hat eine schwere Erkrankung und will noch letzte Dinge regeln. "Memento mori" nannte man das früher in der Kirche – "Mensch, gedenke, dass du sterben musst." Mein Leben im Bewusstsein führen, dass es endlich ist. Also: Endlich leben!

 

Und nach der Beerdigung?

"Leben heißt Brücken schlagen über Ströme, die vergehen." Diese Gedichtzeile von Gottfried Benn fasst die mitunter schwere Aufgabe in ein schönes Bild, die in der Trauer vor Ihnen liegt. Vielleicht möchten Sie sich viel später noch einmal Zeit für ein Gespräch darüber nehmen? Vielleicht kommen dann erst Fragen, Zweifel, für die vorher kein Platz war?

Dann dürfen Sie sich gerne melden.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich einer Trauergruppe anzuschließen. An entsprechende Adressen können wir Sie weiter vermitteln.

 Pfarrerin:

Susanne Komorowski

Telefon: 0621/28000133
 

E-Mail: susanne.komorowski(at)kbz.ekiba.de

Aktuelle Situation:

Auszug dem zwischen der Landesregierung und den beiden evangelischen Landeskirchen Baden-Württembergs vereinbarten Schutzkonzept:

„8. Bestattungen und Urnenbeisetzungen

a) Bestattungen können ab dem 4. Mai 2020 auch wieder in Friedhofskapellen stattfinden, die analog der Kirchen behandelt werden, sofern eine Freigabe durch die örtliche Polizeibehörde bzw. den (kommunalen) Träger vorliegt.

b) Andernfalls finden sie unter freiem Himmel statt; der Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden beträgt 2 m.

c) Es sind höchstens 50 Teilnehmende zuzüglich der liturgisch Mitwirkenden und der Bestatter zugelassen.“